Kindergeld für Zwillinge
- einkommensunabhängig
- Höhe nach Anzahl der Kinder
- kombinierbar mit Elterngeld
- kein Zwillingsbonus
- Das Kindergeld soll eine Existenzsicherung bieten. Die Familienkasse zahlt dieses einkommensunabhängig für jedes Kind aus.
- Die Gesamtsumme richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Zwillinge werden wie alle anderen Kinder auch „durchnummeriert“, einen Bonus für Mehrlinge gibt es nicht.
- Zusätzlich zum Kindergeld für Zwillinge kannst du Elterngeld beantragen. Hier sieht der Staat Sonderzahlungen für Zwillinge vor.
Was genau ist Kindergeld?
Beim Kindergeld handelt es sich um eine finanzielle staatliche Leistung, die allen Eltern zusteht. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder und ist einkommensunabhängig. Grundsätzlich erhalten Eltern das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, manchmal sogar länger. Um das Kindergeld zu beziehen, gelten allerdings einige Voraussetzungen:
- Das Kind muss im eigenen Haushalt versorgt werden.
- Der Wohnsitz muss in Deutschland oder einem EU-Land sein.
- Wohnen Geschwister bei einem anderen Elternteil, gilt das Neugeborene dennoch als weiteres Kind, wonach sich dann auch die Höhe des Kindergeldes berechnet.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss sich das Kind in Ausbildung, Studium oder FSJ befinden oder arbeitslos sein, um weiter Kindergeldanspruch zu haben.
Die Höhe
Seit der letzten Anhebung des Kindergeldes zum 01. Januar 2021 erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder monatlich jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und jedes weitere Kind 250 Euro.
Kein Unterschied für Zwillinge
Die Höhe des Kindergeldes bei Zwillingen ist genauso hoch wie bei anderen Kindern auch. Sind die Zwillinge das erste und zweite Kind, erhalten Eltern für jedes der Kinder 219 Euro monatlich. Gibt es bereits ein älteres Kind und die Zwillinge sind die Kinder 2 und 3 erhält das ältere der beiden 219 Euro, das jüngere 225 Euro. Und sind die Zwillinge die Kinder 3 und 4, dann zahlt der Staat für das ältere der beiden 225 Euro und das jüngere 250 Euro im Monat aus.
Damit gibt es beim Kindergeld keine Abweichungen gegenüber einzelnen Kindern – mit der Ausnahme, dass Eltern nach der Geburt direkt für zwei (weitere) Kinder Geld erhalten, dessen Höhe abhängig von der Anzahl der Geschwister variieren kann.
Die Auszahlung erfolgt immer in einer Summe auf das Konto eines Elternteils.
Kindergeld für Zwillinge beantragen
Die Antragstellung ist dabei bei Einzelkindern und Zwillingen gleich. Sie erfolgt schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Du benötigst neben deiner eigenen Steuer-Identifikationsnummer außerdem die des Kindes. Neben der Familienkasse, die Anträge online zur Verfügung stellt, erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes die Formulare auch bei der Dienststelle.
Ein Erstantrag für das Kindergeld nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch als bei weiteren Anträgen für Geschwisterkinder. Allerdings erfolgt die Auszahlung vergleichsweise schnell, da nicht viele Voraussetzungen geprüft werden müssen. Da das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt wird, ist es sinnvoll, mit dem Antrag nicht allzu lange zu warten.
Ist der Antrag bewilligt, folgt die Auszahlung jeweils zum 15. des Monats bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich dein Kind danach noch in Ausbildung oder einem FSJ ist eine Fortzahlung bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Kindergeld vs. Elterngeld
Anders als beim Kindergeld gibt es beim Elterngeld einen Zuschlag für Mehrlinge. Bei Zwillingen sind das 300 Euro pro Bezugsmonat, bei Drillingen 600 Euro usw. (die Höhe des eigentlichen Elterngeldes verändert sich jedoch nicht). Allerdings haben Eltern nur bis zu einem Einkommen von 300.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld.
Bei Frühgeburten von sechs oder mehr Wochen gibt es seit 2021 einen weiteren Basiselterngeldmonat oder zwei ElterngeldPlus-Monate zusätzlich.
Kindergeld und steuerliche Regelungen
Einen Vorteil haben Bezugsberechtigte von Kindergeld bei der Riesterrente, Hier sind jährliche Zuschläge von 300 Euro pro Kind vorgesehen. Bei Zwillingen also eine staatliche Zulage in Höhe von 600 Euro pro Jahr.
Bei gemeinsam veranlagten Eltern liegt der Steuerfreibetrag bei 8.388 Euro, bei höheren Einkommen verringert der Kinderfreibetrag die Steuerlast, wird aber nicht ausbezahlt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ausfallen, sobald du eine Steuererklärung mit der Anlage Kind abgegeben hast.
Weiterführende Links
- Hier kannst du das Kindergeld ab Geburt direkt bei der Arbeitsagentur beantragen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/
- Voraussetzungen für die Fortsetzung der Kindergeldzahlungen nach dem 18. Lebensjahr und die Antragstellung bei der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
- Das Bundesfamilienministerium informiert über die besonderen Regelungen bei Zwillingen und Mehrlingen: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/zwillinge-mehrlinge